Aktuelles
Berechtigter Fahrer
Gemäß § 2 der Kfz-Pflichtversicherungsverordnung (KfzPflVV) muss der Versicherer in der Kfz-Haftpflichtversicherung neben dem Versicherungsnehmer auch dem Halter, Fahrer, Eigentümer, Berufsbeifahrer und dem Arbeitgeber bei Dienstfahrten Versicherungsschutz gewähren.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung schützt daher nicht nur den Versicherungsnehmer, sondern auch jeden berechtigten Fahrer vor den Ansprüchen des Geschädigten. Berechtigter Fahrer ist jeder, der das Fahrzeug mit Wissen und Wollen des Fahrzeughalters (jedenfalls nicht gegen seinen Willen) benutzt. Im Zweifel ist auf den mutmaßlichen Willen des Fahrzeughalters abzustellen.
Der Fahrzeughalter muss also dafür sorgen, dass das Fahrzeug nicht von einem unberechtigten Fahrer benutzt wird. Ansonsten kann ihm der Kfz-Versicherer vorwerfen, eine Obliegenheitsverletzung begangen zu haben. Außerdem setzt er sich einer Regressforderung des Haftpflichtversicherers aus. Ebenso kann der unberechtigte Fahrer vom Haftpflichtversicherer in Regress genommen werden. Ihm gegenüber ist der Haftpflichtversicherer nämlich von seiner Leistungspflicht befreit.
Der Versicherer muss zwar dem Geschädigten immer den Schaden ersetzen - wenn der Fahrer aber beispielsweise nicht die vorgeschriebene Fahrerlaubnis besitzt, kann der Kfz-Versicherer anschließend beim Fahrer bzw. Versicherungsnehmer in bestimmten Grenzen je nach Art des Verstoßes Regress nehmen. Das heißt, der Versicherer kann sich seine Aufwendungen bis zu einem gewissen Höchstbetrag erstatten lassen.
Bis zum 31.12.1995 abgeschlossene Kfz-Versicherungsverträge enthalten eine Regressklausel von bis zu 2.500 Euro, danach abgeschlossene von bis zu 5.000 Euro.
Haben Sie sich jedoch für eine Tarifversion entschieden, die auf eine von Ihnen benannte Personen-/Nutzergruppe (Fahrer- oder Altersgruppe) oder einen ständigen Fahrer/Nutzer abgestimmt ist, gelten nur die von Ihnen benannten Personen als berechtigte Fahrer.
Die Nutzung des Fahrzeuges durch nicht benannte Personen kann zu Sanktionen durch den Versicherer führen.