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Photovoltaikanlagen sicher versichern
Die Gewinnung von sauberem Strom aus dem Sonnenlicht hat viele Vorteile und liegt deshalb voll im Trend. Die Vorteile können leider aber auch in Nachteile umschlagen und zwar dann, wenn ein Schaden an der Anlage eingetreten ist.
Um keine negativen Überraschungen zu erleben, lassen sich die Anlagen versichern. Hier kommen zwei unterschiedliche Vertragsformen in Betracht:
1. Gebäudeversicherung:
Die Anlage kann in Ihrer Gebäudeversicherung versichert sein. Ob die Anlage durch die Montage automatisch zum Gebäude gehört, bleibt fraglich. Eine Rechtssicherheit gibt es hierzu nicht.
Teilen Sie uns daher bitte mit, wann sich auf dem bei uns versichertem Gebäude eine Photovoltaik- oder solarthermische Anlage befindet, damit wir den Einschluss für Sie sicherstellen können. Denken Sie bitte auch daran, dass die Versicherungssumme des Gebäudes um den Anlage-Neuwert zu erhöhen ist, da eine Wertsteigerung des Gebäudes vorgenommen wurde. Somit vermeiden Sie die Gefahr einer Unterversicherung.
Ist sie mitversichert, hat die Photovoltaik- oder solarthermische Anlage den gleichen Versicherungsschutz wie das Gebäude. In der Regel sind dies die Gefahren Brand, Blitzschlag, Überspannung, Explosion, Leitungswasser, Sturm, Hagel und weitere Elementarschäden.
2. Elektronikversicherung
Im Unterschied zur Gebäudeversicherung handelt es sich bei der Elektronikversicherung um eine Allgefahren-Deckung, welche speziell für Photovoltaik- oder solarthermische Anlagen abgeschlossen wird. Hier werden nicht die versicherten Gefahren aufgezählt, sondern die nicht versicherten Risiken. Alle Gefahren und Schäden, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind, gelten als versichert.
In der Regel ist die Elektronikversicherung für die Photovoltaikanlagen mit einer Ertragsausfallversicherung kombiniert, so dass nach einem versicherten Sachschaden auch der entgehende Ertrag, welcher die Einspeisungsvergütung ersetzt, entschädigt wird.
Wir haben, basierend auf langjähriger Erfahrung und Fachwissen, speziell für unsere Kunden eine Rahmenvereinbarung für Photovoltaikanlagen auf Basis einer Elektronikversicherung inkl. Ertragsausfall konzipiert. Diese Rahmenvereinbarung bietet insbesondere Versicherungsschutz für Schäden infolge:
Brand, Blitzschlag, Explosion, Überspannung, Induktion, Kurzschluss, Überstrom, Sturm, Hagel, Schneedruck, Frost, Eisgang, Überschwemmung, Sabotage, Vandalismus, böswilliger Beschädigung, Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Tierbissen (Marderbiss), Abhandenkommen der Anlage bzw. von Teilen der Anlage (Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, Plünderung), Wasser, Feuchtigkeit, Konstruktions- oder Materialfehler, höherer Gewalt, Erdbeben oder inneren Unruhen.
Ausgeschlossen bleiben lediglich Schäden durch Krieg, Kernenergie, betriebsbedingte Abnutzung, etc..